NAP-PGREL: Projekteingabe Nachhaltige Nutzung bis 31. Mai 2016
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (NAP-PGREL) können bis 31. Mai Projekte zur gezielten Nutzung einer breiten genetischen Vielfalt von PGREL eingereicht werden.
Die Weiterentwicklung von alten Sorten oder die Züchtung von Sorten z.B. durch Auslese oder durch Kombination gewünschter Eigenschaften, welche die Bedürfnisse einer Nischenproduktion erfüllen und nicht für den grossflächigen Anbau vorgesehen sind, tragen wesentlich dazu bei diese genetische Vielfalt zu erhalten und zu nutzen. Die Weiterentwicklung und züchterische Bearbeitung von Sorten für Nischenmärkte soll deshalb künftig mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden.
Im Rahmen des Landwirtschaftsgesetztes LWG Art. 147a kann der Bund die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von PGREL fördern. Mit der neuen Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGREL-V) wird dies nun konkretisiert. Die PGREL-Verordnung ist auf 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen sowie das Finanzhilfegesuch:
http://www.blw.admin.ch/themen/01623/01627/01694/01696/index.html?lang=de







