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Willkommen

bei der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK)



2026 feiert die SKEK 35 Jahre Engagement für die Kulturpflanzenvielfalt und die CWR.
Die Erbse von Fully, unser allererstes Erhaltungsprojekt, ist zum Emblem unseres Logos geworden (Foto: Sibyl Rometsch).

Willkommen

Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK) 
wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihren Projekten.

 

Agroscope Conthey verfügt über ein bedeutendes Kompetenzzentrum für genetische Ressourcen von Aprikosen.

NAP-PGREL: Projekteingabe Nachhaltige Nutzung bis 15. Oktober 2015

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (NAP-PGREL) können bis 15. Oktober noch Projekte zur gezielten Nutzung einer breiten genetischen Vielfalt von PGREL eingereicht werden. Die Finanzhilfe wird in einer ersten Phase mit Projektstart ab 2016 für maximal 4 Jahre gewährt.

Die statische Erhaltung von PGREL alleine reicht nicht aus wichtige genetische Ressourcen für die Nutzung in der Zukunft zu sichern. Viele alte Sorten entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnisse des Anbaus oder des Marktes. Der genetische Pool alter Sorten enthält aber eine Vielzahl gewünschter Eigenschaften, die es zu erhalten aber auch zu nutzen gilt.

Die Weiterentwicklung von alten Sorten oder die Züchtung von Sorten z.B. durch Auslese oder durch Kombination gewünschter Eigenschaften, welche die Bedürfnisse einer Nischenproduktion erfüllen und nicht für den grossflächigen Anbau vorgesehen sind, tragen wesentlich dazu bei diese genetische Vielfalt zu erhalten und zu nutzen. Die Weiterentwicklung und züchterische Bearbeitung von Sorten für Nischenmärkte soll deshalb künftig mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden.

Im Rahmen des Landwirtschaftsgesetztes LWG Art. 147a kann der Bund die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von PGREL fördern. Mit der neuen Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGREL-V) wird dies nun konkretisiert.

Die PGREL-Verordnung soll auf 1. Januar 2016 in Kraft treten. Den Entwurf PGREL-V finden Sie unter folgender Seite (Verordnung Nr. 17):

http://www.blw.admin.ch/themen/00005/01952/index.html?lang=de

Diese Projekte sollen zu einer vielfältigen, innovativen oder nachhaltigen Produktion mit lokal angepassten Sorten beitragen. Wie sie das tun ist in den Projektanträgen aufzuzeigen. Die Nutzung soll zudem hauptsächlich durch den Markt bestimmt werden und so mittel- bis langfristig selbsttragend sein. Es wird deshalb erwartet, dass solche Projekte einen wesentlichen Anteil an Eigen- und Drittmittel einbringen.

Newsletter Nr.9 des BLW.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zur Projekteingabe im Rahmen des NAP-PGREL sowie das Projekteingabeformular:

http://www.blw.admin.ch/themen/01623/01627/01694/01696/index.html?lang=de

 

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