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Willkommen

bei der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK)

 

 

Willkommen

Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK) 
wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihren Projekten.

 

FRUCTUS hat die Toggenburger Schafenbirne zur Obstsorte des Jahres 2024 gekürt. Die kleinen, kreiselförmigen Birnen mit dem sternförmig gewölbten Kelch sind auffallend hübsch (Foto auf der ersten Seite).

Internationale Rahmenbedingungen

Die genetische Vielfalt ist weltweit bedroht. Die Erhaltung von Kulturpflanzen ist eine internationale Aufgabe, um die Nahrungsmittelversorgung auf der ganzen Welt zu sichern und den Erhalt dieser Ressourcen für die Anpassungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion. Dieser Wichtigkeit bewusst, begann die FAO (Food and Agricultural Organisation of the United Nations) schon in 1930 die Erhaltung, den Austausch und die Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen in Ernährung und Landwirtschaft zu fördern. 1983 wurde die Kommission für genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft eingesetzt.

Diese Erkenntnisse führten zu folgenden internationalen Dokumenten und Abkommen, welche auch für die Schweiz relevant sind:

Das 'International Undertaking on Plant Genetic Resources' der FAO, 1983. Das Internationale Engagement hat zum Ziel, den freien Zugang zu ex situ Kollektionen sowie den Informationsaustausch zu gewähren, rechtlich nicht bindend. 

Die Agenda 21 und die Konvention über die biologische Vielfalt von Rio wurde 1992  von über 120 Ländern unterzeichnet, darunter auch der Schweiz. So wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, welche einerseits die Länder verpflichtet, ihre biologische Vielfalt für die künftigen Generationen zu erhalten und anderseits diesen einen internationalen Rahmen bietet. 

Die Harmonisierung des "International Undertaking " mit der Konvention von Rio hat den "International Treaty" generiert. 

Anschliessend wurde ein Weltzustandsbericht über pflanzengenetische Ressourcen in Ernährung und Landwirtschaft erstellt, welcher zur Ausarbeitung eines Globalen Aktionsplan für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft führte. Dieser wurde von über 150 Regierungsvertretern, zusammen mit der Schweiz, 1996 an der Internationalen Technischen Konferenz der FAO in Leipzig verabschiedet. Er beinhaltet 20 vorrangige Massnahmenbereiche. Diese sind in den folgenden 4 Hauptgruppen gegeliedert :

  • In-situ-Erhaltung und Entwicklung
  • Ex-situ-Erhaltung
  • Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen
  • Stärkung der institutionellen und personellen Kapazitäten.

Nach mehreren Jahren intensiver Verhandlungen wurde an der zehnten CBD Vertragsparteienkonferenz in Nagoya, Japan, im Oktober 2010 ein internationales Abkommen zur Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des gerechten Vorteilsausgleichs bei der Nutzung dieser Ressourcen (Access and Benefit-sharing – ABS) verabschiedet. Das Nagoya-Protokoll soll die Umsetzung des dritten Zieles der CBD, den gerechten Vorteilausgleich bei der Nutzung der genetischen Ressourcen, sicherstellen und damit einen Beitrag zum globalen Erhalt der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile leisten. Es enthält Bestimmungen, die sowohl den Zugang zu genetischen Ressourcen wie auch den gerechten Vorteilsausgleich aus deren Nutzung regeln. Ein Nutzer, der Zugang zu einer genetischen Ressource in einem anderen Land sucht (z.B. zu einer Heilpflanze für die Erforschung der Wirkstoffe oder zur Herstellung eines Medikamentes), soll sich an die jeweiligen nationalen Zugangsvorschriften im Land halten, welches diese Ressource bereitstellt. Zudem soll ein Vertrag ausgearbeitet werden, der dem Bereitsteller der Ressource eine ausgewogene und gerechte Teilnahme an den Vorteilen (z.B. Gewinne, Technologien, Wissen, etc.) aus deren Nutzung ermöglicht. Mit genetischen Ressourcen ist oft traditionelles Wissen von indigenen und lokalen Gemeinschaften verbunden. Deshalb enthält das Protokoll auch Bestimmungen über den Zugang und den Vorteilsausgleich bei der Nutzung von solchem Wissen.

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