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Willkommen

bei der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK)

 

 

Willkommen

Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK) 
wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihren Projekten.

 

FRUCTUS hat die Toggenburger Schafenbirne zur Obstsorte des Jahres 2024 gekürt. Die kleinen, kreiselförmigen Birnen mit dem sternförmig gewölbten Kelch sind auffallend hübsch (Foto auf der ersten Seite).

NEWSLETTER SKEK

Winter 2015-2016

Liebe Mitglieder der SKEK,
Sehr geehrte Damen und Herren,

In diesem ersten Newsletter 2016 lesen Sie unter anderem eine Zusammenfassung der 6. Sitzung des Lenkungsorgans des Internationalen Vertrages über PGREL vom Oktober 2015 in Rom, eine Nachricht über die Nagoya Verordnung in der Schweiz, einen Überblick zur Fachtagung PGREL 2015 und natürlich den Kalender mit den kommenden Veranstaltungen.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins 2016!

Zusammenfassung des Berichtes vom 6. Treffens des Lenkungsorgans des Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und Benefit Sharing Fonds

Das 6. Treffen des Lenkungsorgans des Vertrages über PGREL fand vom 5. bis 9. Oktober 2015 in Rom statt und wurde durch Matthew Worrell (Australien) präsidiert. Die Vertragsparteienkonferenz stand ganz im Zeichen der Weiterentwicklung des Multilateralen Systems (MLS) sowie der Festlegung des Arbeitsplans der kommenden Verhandlungen. Zudem wurde die Umsetzung der Bestimmungen des Internationalen Vertrag (IT) über die nachhaltige Nutzung und die Erhaltung von PGREL on-farm durch die Verabschiedung des Arbeitsprogramms zur nachhaltigen Nutzung und zu den Rechten der Bauern gefördert. Als weiterer Erfolg kann die Verabschiedung des Arbeitsprogrammes für das Globale Informationssystem (GLIS) gewertet werden.

An dieser 6. Sitzung wurden wichtige Entscheide gefällt:

  • In den kommenden zwei Jahren soll die bestehende ad hoc Arbeitsgruppe weitergeführt und konkrete Mechanismen für eine Verbesserung des MLS zuhanden des 7. Treffens des Lenkungsorgans im 2017 erarbeitet werden. Dabei wird die Entwicklung eines Subskriptionsmodells für Nutzer von PGREL angestrebt, welches einen vorhersehbaren Fluss von finanziellen Mitteln in den Fonds für Vorteilsausgleich generieren soll. Dieses Subskriptionsmodell geht auf einen Vorschlag von Schweizer Organisationen aus Industrie und Zivilgesellschaft zurück. Auch eine Ausweitung des Geltungsbereichs des MLS auf alle PGREL wird Verhandlungsgegenstand sein. Diese Massnahmen sollen künftig ein umfassendes, funktionierendes und anwenderfreundliches System für Geber und Nutzer aller PGREL schaffen.
  • Wichtige Entscheide betrafen die Finanzierungsstrategie, die bis zum 7. Treffen des Lenkungsorgans überarbeitet werden soll. Wichtiger Pfeiler dabei ist der Fonds für Vorteilsausgleich, welcher bis auf Weiteres durch freiwillige Beiträge von Vertragsparteien und weiteren Organisationen getragen wird. Dessen Investitionsstrategie wird auf Anregung der Schweiz überarbeitet werden. Künftig soll der Fonds für Vorteilsausgleich durch einen stärkeren, thematisch kohärenten Ansatz attraktiver gestaltet werden, damit die Ziele dieses Fonds deutlich zum Ausdruck kommen.
  • Die Nachhaltige Nutzung von PGREL ist ein zentrales Element des Vertrages. Um die Umsetzung der nachhaltigen Nutzung zu erleichtern, wurden verschiedene Instrumente in einer sogenannten "Tool Box" zusammengefasst und verabschiedet.
  • Der IV PGREL hat wichtige Berührungspunkte mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und dessen Protokoll von Nagoya, mit dem Welttreuhandfonds für Kulturpflanzenvielfalt und mit der Kommission für Genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft. Auch in Zukunft soll die solide Zusammenarbeit für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von PGREL weitergeführt werden, ohne dabei aber zu Doppelspurigkeiten zu führen. Damit auch das dritte Ziel des Übereinkommens (der gerechte Vorteilsausgleich) erreicht werden kann, wird es wichtig sein, sowohl den IV-PGREL als auch das Nagoya-Protokoll in einer kohärenten und sich gegenseitig unterstützenden Weise auf nationaler und internationaler Ebene umzusetzen.

Rund 10 Jahre nachdem dem in Kraft treten des Internationalen Vertrages ist das MLS-System - das Herzstück des IT - noch nicht voll operationell und es besteht dringender Handlungsbedarf. Bis heute wurden noch keine nennenswerten Beträge von nutzerbasierten Zahlungen und Beiträge in den Benefit Sharing Fund bezahlt. Der IT muss beweisen, dass er ausreichende und beständige Einnahmen für den Benefit Sharing Fund generieren kann. Das Fehlen der Zahlungen gründet vor allem auf der Zurückhaltung von Vertragsparteien und dem Privatsektor, sowie der Möglichkeit für die Züchter und Forscher, auf Genbankenmaterial von Nicht-Vertragsparteien zurückzugreifen. Mit dem geplanten Subskriptionsmodell würden diese Probleme direkt angegangen. Ob das vorgeschlagene Modell jedoch Erfolge erziehen wird, hängt im Wesentlichen von dessen konkreten Ausgestaltung und der Höhe der Subskriptionsbeiträge ab.

Vertreter der Zivilgesellschaften sagten, dass sich der Internationalen Vertrag in einer Krise befinde, da viele Parteien ihre PGREL nicht teilen würde. Diese Äusserung stand im Gegensatz zur allgemeinen Stimmung im Plenum, das sich positiv über die Leistung des IT und der Berichte äusserte. Nichtsdestotrotz wurde im Plenum generell auf die Dringlichkeit zur Weiterentwicklung des IT hingewiesen. Die gefällten Entscheide und das erteilte Mandat an die MLS Arbeitsgrupe geben genügend Spielraum für das Aushandeln von Verbesserungen, damit das volle Potential des IT ausgeschöpft werden kann.

Die Diskussionen am 6. Lenkungsorgan des IT drehten sich auch um die Handhabung von Informationen über PGREL für die moderne Pflanzenzüchtung, insbesondere über DNA Sequenzen. Von Seiten der Entwicklungsländer wird befürchtet, dass aufgrund solcher Informationen, der Zugang zum physischen Material der PGREL in Zukunft weniger wichtig sein wird, womit auch die Vorteilsausgleichsverpflichtungen umgangen werden können. Es ist davon auszugehen, dass die Thematik Zugang zu und Vorteilsausgleich für Informationen über genetische Ressourcen in den nächsten Jahren nicht nur die Diskussionen im Rahmen des IT prägen werden, sondern insbesondere auch im Rahmen des Nagoya-Protokolls (Artikel 10 Globaler Vorteilsausgleichsmechanismus). Aus Schweizer Sicht ist es deshalb wichtig, diesbezüglich eine kohärente und gut koordinierte Position zu entwickeln.

Für weitere Informationen:

-http://www.planttreaty.org/fr/governing_body_sessions

-Eine Zusammenfassung der Sitzung, erstellt vom "Earth Negotiation Bulletin", finden Sie unter http://www.iisd.ca/biodiv/itpgrfa/gb6/

Der Text stammt aus dem Delegationsbericht GB IV PGREL vom BLW und BAFU.

Für die SKEK, A. Bourqui

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Nagoya Verordnung der Schweiz verabschiedet

Am 11. Dezember 2015 hat der Bundesrat die Nagoya Verordnung  verabschiedet. Damit hat die Schweiz eine Grundlage geschaffen, genetische Ressourcen aus anderen Ländern entsprechend der internationalen Abkommen (Nagoya Protokoll) zu nutzen. Das Nagoya-Protokoll ist bis heute von 66 weiteren Ländern und der Europäischen Union ratifiziert worden. Auch der Zugang zu den genetischen Ressourcen in der Schweiz wird damit geregelt.

Das Nagoya-Protokoll, in Kraft seit 12. Oktober 2014, definiert den internationalen rechtlichen Rahmen für die Nutzung dieser Ressourcen sowie des damit verbundenen traditionellen Wissens. Es regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und schreibt vor, dass Vorteile aus ihrer Nutzung ausgewogen und gerecht mit den bereitstellenden Ländern geteilt werden müssen. Die Nagoya-Verordnung konkretisiert die Bestimmungen im Natur- und Heimatschutzgesetz zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der Schweiz und erhöht damit die Rechtssicherheit. Die Verordnung tritt am 1. Februar 2016 in Kraft.

Unter www.sib.admin.ch/de/nagoya-protokoll/index.html wurde eine Informationsplattform eingerichtet, auf der das Nagoya Protokoll sowie alle relevanten Bestimmungen und Dokumente dazu abgerufen werden können.

Für die CPC-SKEK, W. Kugler

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Rückblick auf die PGREL Fachtagung 2015 zum Thema "Landwirtschaftliche Vielfalt und Biodiversität"

Am 19. November fand in Bern die jährliche Fachtagung über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGREL) - oder einfacher gesagt über Kulturpflanzen - statt. Dieses Jahr wurde die Biodiversität im Zusammenhang mit Landwirtschaft näher beleuchtet.

Die Vorträge

Im ersten Referat stellte Dr. Dario Fossati von der Agroscope die genetische Sortenvielfalt von Weizen in Verbindung mit dessen Evolution und der Geschichte seiner Züchtung vor. Die Domestikation und die Züchtung führte unvermeidbar zu einer Verringerung der intraspezifischen Vielfalt. Interessanterweise fand aber nach jedem dieser Schritte der Domestikation oder der Züchtung wieder eine Diversifikation durch Mutationen oder Kreuzungen statt, welche mit der Vielfalt der Umwelt zusammenhängen. Dr. Dario Fossati schlägt ein Nachdenken über einen Ansatz des Weizens- oder Getreideanbaus im Allgemeinen vor, welcher die genetische Vielfalt auf Niveau der Produktion fördert: Anbau von mehreren Sorten, von Sortenmischungen und sogar von Populationen. Dieser Ansatz, umgesetzt in die Praxis, könnte eine Antwort sein, auf die tiefe Vielfalt auf Grund der Konzentration auf wenige Sorten am Markt. (Für mehr Informationen über den Anbau von Mischungen, lesen Sie den Artikel "Besuch eines Betriebes der Getreidemischungen anbaut" in dem nächsten Newsletter.)

Die genetische Vielfalt von Futterpflanzen wurde durch Dr. Beat Boller von der Agroscope präsentiert. Die Futterpflanzenzüchtung in der Schweiz verwendet lokal angepasste Populationen, welche "Ökotypen" genannt werden. Fast 300 Standorte mit Ökotypen wurden in der Schweiz erfasst. Die in situ Werte dieser Standorte können in der Nationalen Datenbank (www.bdn.ch) abgerufen werde. Unter allen lokalen Faktoren welche sich auf die Ökotypen auswirken, lehrte uns Dr. Boller, dass insbesondere die Höhenlage aber auch die biogeografische Region den grössten Einfluss auf die Ausprägung der charakteristischen Merkmale haben. Drei Pakete von sofortigen Massnahmen für die in situ Erhaltung von Futterpflanzen, erst kürzlich durch das Bundesamt für Landwirtschaft bewilligt, wurden angekündigt. Wir erwähnen hier das nationale Inventar, die jährliche Entschädigung der Landwirte für das Einhalten der Erhaltungsbedingungen für die in situ Erhaltung, eine Pilotstudie zur Entwicklung eines Instrumentes zur Quantifizierung der genetischen Vielfalt einer Population. Weiter ist die Integration der in situ Erhaltung der Futterpflanzen im Direktzahlungssystem ein Langzeitziel.

Die Einschätzung der Qualität, der Menge und der Vernetzung der Biodiversitätsförderflächen BFF wirkt für die in der Erhaltung von Biodiversität eingebundenen Landwirte aufwertend und motiviert sie, diesen Weg weiter zu gehen. Durch Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Vogelwarte Sempach und dem FIBL enstand das Punktesystem Biodiversität, welches erlaubt die Vielfalt- an tierischen und pflanzlichen Arten - auf den BFF und auf den Produktionsflächen abzuschätzen. Simon Birrer von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach stellte das einfach anzuwendende Punktesystem vor und konnte konkrete, positive Resultate vorweisen. Zum Beispiel die Integration dieses Systems in das IP-Suisse Programm 2009.

Hat die Vielfalt von Weizen einen Einfluss auf die an die Kultur gebundenen Arten? Dr. Emmanuelle Porcher vom Musée national d’histoire naturelle in Paris hat die ersten Resultate einer Studie zur Vielfalt der Gliederfüssler und Wildpflanzen auf genetisch homogenen Winterweizenparzellen verglichen mit Parzellen mit einer Mischung von über 30 Sorten vorgestellt. Es konnte keinen Unterschied betreffend der Vielfalt von Wildpflanzen festgestellt werden. Aber die Vielfalt an Gliederfüsslern (unterirdisch und oberirdisch) hingegen war in den Felder mit Sortenmischungen grösser. Diese interessanten Resultate zeigen eine Tendenz, dass die Erhöhung der genetischen Vielfalt auf einer landwirtschaftlichen Parzelle vielleicht ein Förderungsfaktor für die Biodiversität ist.

Praxis und nachhaltige Nutzung von alten Sorten

Nach den Vorträgen wurde anhand von drei konkreten Beispielen die nachhaltige Nutzung von Kulturpflanzen vorgestellt. Aus den drei Bereichen Aroma- und Medizinalpflanzen, Obst und Mais stellte je ein Praktiker sein Engagement und seine Produkte vor. Hans Oppliger vom Verein Rheintaler Ribelmais (www.ribelmais.ch ) stellte den Ribelmais vor. Die Teilnehmer konnten eine schöne Vielfalt an Lebensmittel, welche auf der Basis von Ribelmais entstanden, degustieren: Chips, Bier, Biskuits und Perlhuhnbrust, von mit Ribelmais gefütterten Perlhühnern. Jean-Marc Genevay von der  Distillerie de Bassins (www.distilleriedebassins.ch) stellte seinen Familienbetrieb vor. Dieser produziert am Fusse des Juras seit 1975 ätherische Öle. Er wendet die Wiedervermehrung von Saatgut an. 15 Pflanzenarten werden angebaut, davon sind sechs wettbewerbsfähig in der Schweiz und werden an mehr oder weniger grosse Händler/Produzenten verkauft. Die Öle aus den anderen Arten werden für Nischenmärkte hergestellt. Die ätherischen Öle aus echter Salbei und aus den Koniferen haben das Bio-Zertifikat. Kürzlich hat die Unternehmung eine Kosmetiklinie entwickelt, um ihre Aktivitäten zu diversifizieren. In Hildisrieden (LU) befindet sich ein spezieller Obstgarten zur Erhaltung alter Sorten. Eine Anzahl Äpfel-, Birnen-, Kirsch- und Zwetschgenbäumen haben einen Paten oder eine Patin, welche jährlich an deren Erhaltung und Pflege mitwirken. Urs Amrein der Verantwortliche dieser Sammlung stellte uns diese Baumpatenschaften vor und lies die Teilnehmer sortenreinen Birnen- und Apfelsaft degustieren. Er führt auf seinem Betrieb ein grosses Baumhaus, welches gemietet werden kann.

Organisiert wurde die Fachtagung durch die SKEK, mit finanzieller Unterstützung vom Bundesamt für Landwirtschaft. Insgesamt nahmen 60 Personen an der Tagung teil. Sie stammen von Organisationen welche in der Erhaltung von alten Sorten aktiv sind oder sind Akteure welche allgemein in der Landwirtschaft oder im Umweltschutz tätig sind.

Sie finden alle Präsentationen und die Zusammenfassungen als PDF auf unserer Website: http://www.cpc-skek.ch/fachtagung/fachtagung-2015.html

Presseschau: Artikel Schweizer Bauer vom 25. November 2015

Für die CPC-SKEK, A. Bourqui

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Ackerbegleitflora – vom Nebeneinander von Produktion und Vielfalt 

Die biologische und damit die genetische Vielfalt sind ebenso wie Wasser, Luft und Boden wertvolle natürliche Ressourcen. Sie zu schonen und zu erhalten ist eine langfristige Investition in eine nachhaltige Landwirtschaft. 33 Bauernbetriebe aus acht Kantonen produzieren seit 2012 auf rund 120 Hektaren Ackerland neben Nahrungs- und Futtermitteln auch eine wertvolle und zum Teil vom Aussterben bedrohte Begleitflora. Das Ressourcenprogramm wird vom Bundesamt für Landwirtschaft und den beteiligten Kantonen finanziert.

In vielen heute eintönig und farblos erscheinenden Äckern sind noch Samen seltener Ackerbegleitkräuter verborgen. Bis zu 50 Jahre können diese im Boden schlummern und mit einigen wenigen aber zentralen Bewirtschaftungsmassnahmen wieder zum Keimen gebracht werden. Die sieben Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Genf, Graubünden, Luzern, Waadt, Wallis und Zürich haben gemeinsam ein Projekt zur Förderung der natürlich vorkommenden Ackerbegleitflora initiiert.
33 Betriebe setzen auf rund 120 Hektaren Ackerfläche im Rahmen eines vom Bundesamt für Landwirtschaft BLW und den beteiligten Kantonen finanzierten Ressourcenprogramms ausgewählte Massnahmen um, welche ein Nebeneinander von Ackerkulturen und Begleitflora ermöglichen. Die beteiligten Landwirte leisten damit einen Beitrag zu einem vielfältigen nachhaltigen Ackerbau, dem die Sympathie seitens der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung gewiss ist. Die Mehraufwände der Bewirtschafter oder Ertragsminderungen werden finanziell entschädigt.
Sowohl die Projektinitianten wie auch die beteiligten Betriebe fürchteten sich vor einer unkontrollierbaren Verunkrautung. Grössere Probleme traten dank der gut abgestimmten Massnahmen seltener auf als befürchtet. Wo Schwierigkeiten entstanden, ermöglichte eine enge Begleitung der Landwirte durch Fachpersonen pragmatische Entscheide, welche im Notfall auch den punktuellen Einsatz von Unkrautvertilgern auf Teilflächen ermöglichten.
Schon in den ersten Jahren gedieh auf zahlreichen Projektflächen eine artenreiche Begleitflora. Es kamen auch Seltenheiten zum Vorschein, mit denen an den Standorten nicht mehr zu rechnen war, so der Kleinling, der Ysopblättrige Weiderich oder der Gezähnte Ackersalat. Selbst in den Projektgebieten im Wallis, wo die meisten Flächen bereits bei Projektstart wertvolle Restbestände aufwiesen, konnten zusätzliche Arten entdeckt werden. Bei mehreren der im Projekt geförderten Pflanzen handelt es sich um Arten, die gesamtschweizerisch in ihrem Fortbestand bedroht sind. Die bisherige Erfolgskontrolle bestätigt die anfängliche Hypothese, dass es sich lohnt, die im Boden schlummernden Samenvorräte zu reaktivieren.
Die wertvollen Äcker sollten auch nach Projektende 2017 von den Landwirten so bewirtschaftet werden können, dass die wertvolle Flora erhalten bleibt. Die Projektinitianten sind daran, zusammen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft praxistaugliche Lösungen zu suchen.

Weitere Informationen

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Agrarbericht 2015

Der Agrarbericht 2015 und Agrarbericht Kompakt des Bundesamt für Landwirtschaft finden Sie online unter http://www.agrarbericht.ch/de/service/dokumentation/publikationen

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