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Nachdem diese Walliser Lokalsorte (Arvine) vom Verschwinden bedroht war, vergrössert sich heute die Fläche von Jahr zu Jahr. Photo: RAC, D. Maigre.
NAP-PHASE III

 
Hier finden Sie die neuen Formulare und Informationen zum Ablauf Projektskizzen-und Projekteingaben für die Phase III vom 2007 biz 2010.

Termine 2008:

Jahresbericht, Jahresabrechnung und Aktualisierung der nationalen Datenbank in 2008:

bis 31. März 2009


Auch soll als Bezugsgrösse für die ganze Berichterstattung (Jahresbericht, Jahresabrechnung und Aktualisierung der Datenbank) ein Stichtag gelten, jeweils der 31.12. Das heisst sämtliche Angaben im Bericht, in der Abrechnung und wo nötig in der Datenbank, sollen sich auf diese Datum beziehen (z.B Bestandeszahlen der Bäume in den Sammlungen, erledigte Aufgaben im Jahr, Jahresabrechnung 1.1. -31.12.)


Projektskizzeneingaben ans BLW: 15. Mai

Projektskizzenbeurteilung durch das BLW: bis 30. Juni

Projekteingaben (der bewilligten Projektskizzen): 30. September

NAP-Schwerpunkte der Phase III (2007 bis 2010)
Bekanntgabe der Arbeitsschwerpunkte gemäss welchen Projekte eingegeben werden können.
Beurteilung Projektskizzen
Ablauf der Eingabe und wichtigste Etappen die bei der Eingabe des Projektskizzen zu beachten sind.
   
   
   

Ausgangslage
Handlungsbedarf
Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten der beteiligten Stellen.


Information zum Ablauf der Eingaben von NAP-Projektskizzen für die PhaseIII, 2007 bis 2010

Allgemeine Informationen zur Umsetzung des Nationaler Aktionsplanes (NAP) mittels Projekten:

Ausgangslage
An der 4. Internationalen technischen Konferenz über pflanzengenetische Ressourcen wurde im Juni 1996 in Leipzig der globale Aktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft von insgesamt 150 Ländern verabschiedet, darunter auch die Schweiz.
Nachfolgend wurde das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beauftragt, bis Ende August 1997 dem Bundesrat einen Bericht über die Umsetzung des globalen Aktionsplanes in der Schweiz vorzulegen. Dieser Bericht wurde vom Bundesrat zur Kenntnis genommen und das BLW erhielt den Auftrag das Dossier umzusetzen.

Handlungsbedarf
Der nationale Aktionsplan basiert auf dem Globalen Aktionsplan und bezweckt die Erhaltung und langfristige Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen. Der nationale Aktionsplan betrifft die landwirtschaftlichen Kulturpflanzen und ihre verwandten Wildpflanzen. Aufgezeigt werden im nationalen Aktionsplan die bereits realisierten Massnahmen, die bestehenden Lücken, sowie Lösungsmöglichkeiten.
Der Handlungsbedarf ist gross. Die Lücken werden deshalb zeitlich gestaffelt gefüllt.



Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten der beteiligten Stellen

Bundesamt für Landwirtschaft
Das BLW trägt die Verantwortung für das gesamte Dossier, insbesondere:
Projektgenehmigung
Abschliessen der Verträge mit dem Projektverantwortlichen
Koordination mit allen beteiligten Stellen
Leitung: Hans Dreyer
Koordinator NAP Pflanzengenetische Ressourcen:
Christian Eigenmann, Tel. 031 325 17 04
 

Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW
Die ACW ist für die wissenschaftlichen Aspekte des Dossiers verantwortlich, insbesondere:
Koordination mit den beteiligten Forschungsanstalten und insbesondere auch mit den Hochschulen
dauernde überprüfung des eingelagerten Genbankenmaterials
Abstimmung mit anderen Ländern über die Einlagerung von Genbankenmaterial
Beurteilung von Projekten
Zuständig ist : Dr. G. Kleijer

Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK)
Unterhalten eines Fachsekretariates als Koordinations- und Informationsstelle, insbesondere Zusammenführen und publizieren der Inventarlisten der verschiedenen Kulturarten, Koordination und Begleitung der Projekte, erstellen von regelmässigenBerichten zuhanden des BLW und Sicherstellung der internationalen  Zusammenarbeit im naturwissenschaftlich-technischen Bereich.
Beratung der Projekteingeber
Beurteilung von Projeken
regelmässige Orientierung des BLW über laufende Arbeiten und Projekte
erstellen des Berichtes zuhanden der FAO