International
Seit Menschengedenken wurden die Kulturpflanzen aus ihren Ursprungsgebieten in alle Welt verbreitet und durch jahrhundertelange Züchtung und natürliche Auslese an die Bedürfnisse der Menschen und der Umweltbedingungen angepasst. So konnte eine grosse genetische Vielfalt entstehen, welche sich durch eine grosse Formenvielfalt und Charakteren ausdrückt.
Die genetische Vielfalt ist weltweit bedroht. Die Erhaltung von Kulturpflanzen ist eine internationale Aufgabe, um dieNahrungsmittelversorgung auf der ganzen Welt zu sichern und den Erhalt dieser Ressourcen für die Anpassungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion. Dieser Wichtigkeit bewusst, begann die FAO (Food and Agricultural Organisation of the United Nations) schon in den 30'er Jahren die Erhaltung, den Austausch und die Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen in Ernährung und Landwirtschaft zu fördern. 1983 wurde die Kommission für genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft eingesetzt.
Diese Erkenntnisse führten zu folgenden internationalen Dokumenten und Abkommen, welche auch für die Schweiz relevant sind:
'International Undertaking' über pflanzengenetische Ressourcen der FAO, 1983. Das Internationale Engagement hat zum Ziel, den freien Zugang zu ex situ Kollektionen sowie den Informationsaustausch zu gewähren, rechtlich nicht bindend.
Die Agenda 21 und die Konvention von Rio über die biologische Vielfalt wurde 1992 von über 120 Ländern unterzeichnet, darunter auch der Schweiz. So wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, welche einerseits die Länder verpflichtet, ihre biologische Vielfalt für die künftigen Generationen zu erhalten und anderseits diesen einen internationalen Rahmen bietet.
Die Harmonisierung des "International Undertaking " mit der Konvention von Rio.
Anschliessend wurde ein Weltzustandsbericht über pflanzengenetische Ressourcen in Ernährung und Landwirtschaft erstellt, welcher zur Ausarbeitung eines Globalen Aktionsplan für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft führte. Dieser wurde von über 150 Regierungsvertretern, zusammen mit der Schweiz, 1996 an der Internationalen Technischen Konferenz der FAO in Leipzig verabschiedet. Er beinhaltet 20 vorrangige Massnahmenbereiche. Diese sind in den folgenden 4 Hauptgruppen gegeliedert :
In-situ-Erhaltung und Entwicklung
Ex-situ-Erhaltung
Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen
Stärkung der institutionellen und personellen Kapazitäten.
National
Nach der Verabschiedung des Globalen Aktionsplanes wurde in der Schweiz unter der Leitung des Bundesamtes für Landwirtschaft der Nationale Aktionsplan (NAP) erstellt, ein Bericht über die Umsetzung des GlobalenAktionsplanes der FAO in der Schweiz.
Folgende rechtliche Grundlagen helfen, den NAP in der Schweiz umzusetzen:
Umweltschutzgesetz (USG: SR 814.01)
Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG; SR 451)
Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1)
Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV; SR 910.13)








